Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2019 - L 10 SB 111/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,10717
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2019 - L 10 SB 111/17 (https://dejure.org/2019,10717)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.03.2019 - L 10 SB 111/17 (https://dejure.org/2019,10717)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. März 2019 - L 10 SB 111/17 (https://dejure.org/2019,10717)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,10717) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Merkzeichen H darf bei Erreichen der Volljährigkeit nicht automatisch entzogen werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schwerbehindertenrecht: Feststellung des Merkzeichens H

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 24.11.2005 - B 9a SB 1/05 R

    Schwerbehindertenrecht - Hörsprachschädigung - Hilflosigkeit - Merkzeichen H -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2019 - L 10 SB 111/17
    Bei den gemäß § 33b Abs. 6 EStG zu berücksichtigenden Verrichtungen handelt es sich um solche, die im Ablauf eines jeden Tages unmittelbar zur Wartung, Pflege und Befriedigung wesentlicher Bedürfnisse des Betroffenen gehören sowie häufig und regelmäßig wiederkehren (BSG, Urteil vom 24. November 2005, B 9a SB 1/05 R, SozR 4-3250 § 69 Nr. 3).

    Hinzu kommen nach der Rechtsprechung des BSG jene Verrichtungen, die in den Bereichen der psychischen Erholung, geistigen Anregung und der Kommunikation (hier insbesondere Sehen, Hören, Sprechen und Fähigkeit zu Interaktionen) anfallen, während Verrichtungen im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung nicht eingeschlossen sind (vgl. zum Vorstehenden BSG, Urteil vom 24. November 2005, a.a.O.).

    29 Hinsichtlich des Ausmaßes des in § 33b EStG angesprochenen Hilfebedarfs in Bezug auf die genannten Verrichtungen ist davon auszugehen, dass die tatbestandlich vorausgesetzte "Reihe von Verrichtungen" regelmäßig erst angenommen werden kann, wenn es sich um mindestens drei Verrichtungen handelt, die einen Hilfebedarf in erheblichem Umfang erforderlich machen (vgl. BSG, Urteil vom 24. November 2005, a.a.O.).

    Mit Blick auf die gesetzlichen Vorgaben in der sozialen Pflegeversicherung hält es das BSG für sachgerecht, die Erheblichkeit des Hilfebedarfs in erster Linie nach dem täglichen Zeitaufwand für erforderliche Betreuungsleistungen zu beurteilen (vgl. BSG, Urteil vom 24. November 2005, a.a.O.).

    Daraus ergibt sich jedoch nicht schon, dass bei einem Überschreiten dieser Mindestgrenze in jedem Fall Hilflosigkeit zu bejahen ist; vielmehr ist ein täglicher Zeitaufwand - für sich genommen - erst dann als hinreichend erheblich anzusehen, wenn dieser mindestens zwei Stunden erreicht (BSG, Urteil vom 24. November 2005, a.a.O.).

    Diese typisierenden Grundsätze gelten auch bei der Beurteilung, welche Bedeutung dem Kommunikationsdefizit zukommt und ob bei kommunikationsbezogenen Verrichtungen in erheblichem Umfang fremde Hilfe erforderlich wird (BSG, Urteil vom 24. November 2005, a.a.O.).

  • BSG, 13.08.1997 - 9 RVs 10/96

    Heilungsbewährung nach einem Herzinfarkt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2019 - L 10 SB 111/17
    Daher bezieht sich die Prüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids des Beklagten vom 10. Juli 2015 (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 13. August 1997, Az.: 9 RVs 10/96, SozR 3-3870 § 4 Nr. 21).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 13 SB 89/16

    Schwerbehindertenrecht - Entziehung eines Merkzeichens - Aufhebung des "falschen"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2019 - L 10 SB 111/17
    Die Aufhebung eines begünstigenden Verwaltungsaktes muss in Anbetracht der Klarstellungs- und Warnfunktion gegenüber dem Adressaten, dem deutlich gemacht werden soll, dass in seine Rechte eingegriffen wird, ausdrücklich und unmissverständlich erfolgen (LSG Niedersachsen Bremen Urteil vom 25. Mai 2016 - L 13 SB 86/14; Urteil vom 26. September 2018 - L 13 SB 89/16 insoweit veröffentlicht in juris auch zum Nachstehenden; vgl. dazu auch Steinwedel in jurisPR-SozR 6/2019 Anm. 2).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2016 - L 13 SB 86/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2019 - L 10 SB 111/17
    Die Aufhebung eines begünstigenden Verwaltungsaktes muss in Anbetracht der Klarstellungs- und Warnfunktion gegenüber dem Adressaten, dem deutlich gemacht werden soll, dass in seine Rechte eingegriffen wird, ausdrücklich und unmissverständlich erfolgen (LSG Niedersachsen Bremen Urteil vom 25. Mai 2016 - L 13 SB 86/14; Urteil vom 26. September 2018 - L 13 SB 89/16 insoweit veröffentlicht in juris auch zum Nachstehenden; vgl. dazu auch Steinwedel in jurisPR-SozR 6/2019 Anm. 2).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2018 - L 5 SB 128/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2019 - L 10 SB 111/17
    Stattdessen ist jeweils zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens H nach allgemeinen Maßstäben (vgl. Teil A Nr. 4 VMG) zu bejahen sind (vgl. zum Folgenden schon LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 4. Dezember 2018 - L 5 SB 128/15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2019 - L 13 SB 14/19

    Herabsetzung eines Grades der Behinderung; Tatrichterliche Feststellung;

    Zwar führt die Anwendung des Bestimmtheitsgebots des § 33 SGB X zunächst zu dem Zwischenergebnis, dass der Beklagte mit seinem Bescheid vom 6. Juni 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23. Oktober 2017 den Bescheid vom 21. bzw. 22. Juli 2011 und nicht den Bescheid vom 6. September 2007 aufgehoben hat (Senat, Urteil vom 26. September 2018 - L 13 SB 89/16 - juris Rn. 25 m. w. N.; Böttiger, Anmerkung zum Urteil des 10. Senats des erkennenden Gerichts vom 28. März 2019 - L 10 SB 111/17 - jurisPR-SozR 12/2019, Anm. 5 vom 21. Juni 2019, m. w. N.; vgl. in etwas anderer Konstellation auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. August 2019 - L 11 SB 156/18 - juris Rn. 35).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.09.2021 - L 8 SB 1856/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Verfahrensfehler -

    Ist Volljährigkeit eingetreten, sind die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften - insbesondere § 33b Abs. 6 Satz 3 und 4 EStG und Teil A Nr. 4 VMG - zum Nachteilsausgleich H anzuwenden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 28.03.2019 - L 10 SB 111/17, juris Rn. 27 ff.; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 05.05.2011 - L 7 SB 10/07, juris Rn. 44 a.E.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2019 - L 13 SB 289/18

    Rechtmäßigkeit der Entziehung des Nachteilsausgleichs H im Schwerbehindertenrecht

    bb) Ist Volljährigkeit eingetreten, sind die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften - insbesondere § 33b Abs. 6 Satz 3 und 4 EStG und Teil A Nr. 4 VMG - zum Nachteilsausgleich H anzuwenden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 28.03.2019 - L 10 SB 111/17, juris Rn. 27 ff.; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 05.05.2011 - L 7 SB 10/07, juris Rn. 44 a.E.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2020 - L 10 SB 31/19
    Insoweit sei - lediglich wiederholend - auf das Urteil des Senats vom 28. März 2019 (L 10 SB 111/17), wie es auch in der Beweisanordnung des Senats vom 12. Februar 2020 zitiert worden ist, Bezug genommen.
  • SG München, 16.03.2022 - S 48 SB 1230/20

    Leistungen, Pflegeversicherung, Verwaltungsakt, Merkzeichen, Versorgung,

    Als wesentliche Änderung im Sinne dieser Vorschrift gilt unter anderem eine Veränderung des Gesundheitszustandes, welche zur Folge hat, dass die Voraussetzungen für einen Nachteilsausgleich (hier: Merkzeichen "H") nicht mehr vorliegen (Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.03.2019, L 10 SB 111/17, Rn. 24, in: juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht